Verfasst von:
Alexandra Kuchenbecker
Veröffentlicht am:
28.10.2022

Betroffnenrechte

Betroffenenrechte in der DSGVO

Mit Inkrafttreten der EU-DS-GVO im Mai 2018 sind den betroffenen Personen eine Vielzahl von Werkzeugen an die Hand gegeben worden, durch die sie den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten kontrollieren und steuern können. Sie schützen die informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

 

Recht auf transparente Information und Kommunikation (Art. 12 DSGVO)

Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, eine transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Für die betroffene Person muss die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein.

 

Recht auf Information (Art. 13 und 14 DSGVO)

Die DSGVO versteht unter einer transparenten und nachvollziehbaren Datenverarbeitung, dass dem Betroffenen zum Zeitpunkt der Datenerhebung umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der EU-Gesetzgeber hat die Festlegung der Grundsätze der fairen und transparenten Verarbeitung dadurch konkretisiert, dass er bestimmte Informationen als „Bringschuld“ des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person festgelegt hat. Artikel 13 und Artikel 14 DS-GVO haben eine fundamentale Bedeutung. Erst durch die mithilfe von diesen beiden genannten Artikel der DSGVO können die betroffenen Personen eine Datenverarbeitung richtig einschätzen und Ihre Betroffenenrechte ordnungsgemäß wahrnehmen.

 

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Betroffene haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

 

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Betroffene haben das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vollständigkeit unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Das Recht auf Datenlöschung setzt das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ um. Betroffene haben das Recht, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen gelöscht werden. Zudem ist der Verantwortliche verpflichtet ihre Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten entfallen ist, die betroffene Person ihre Einwilligung der Datenverarbeitung widerruft und es keine weitere Rechtsgrundlage zur Verarbeitung gibt, die betroffene Person einen Widerspruch in die Verarbeitung der Daten einlegt, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten erforderlich ist die personenbezogenen Daten in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft erhoben wurden.

Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)

Lassen sich die personenbezogenen Daten nur schwer löschen oder ist es erforderlich, dass sie weiterhin gespeichert sind, kann der Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, die Verarbeitung dieser Daten einzuschränken.  

 

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie Widerspruch erheben. Daraufhin müssen der Verantwortliche und mögliche Datenempfänger die Verarbeitung einstellen. Dieses Widerspruchsrecht gilt insbesondere gegenüber Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2DSGVO).

 

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Jede betroffene Person darf verlangen, dass ihr der Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellt. Informationen, die der Verantwortliche eigenständig hinzugefügt hat, sind davon nicht betroffen.

 

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichts­behörde (Art. 77 DSGVO)

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verstößt gegen die DSGVO. In der Regel können Sie sich an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

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