Verfasst von:
Alexandra Kuchenbecker
Veröffentlicht am:
1.2.2022

Outsourcing: Der externe Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens

Der interne Datenschutzbeauftragte ist zwar mit den internen Geschäftsprozessen vertraut und verursacht als Teil der Belegschaft keine zusätzlichen Kosten. Dennoch scheitert es oft an fehlenden Kapazitäten und mangelndem Fachwissen.

Für das Outsourcen bzw. für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sprechen zahl-reiche Vorteile:

• Schonung der eigenen personellen Ressourcen:

Widmet sich ein interner Mitarbeiter dem Thema Datenschutz und fungiert als interner Datenschutzbeauftragter, geht Ihnen diese Arbeitskraft an anderer Stelle verloren.

Ein Outsourcing schont die personellen Ressourcen und ermöglicht es Ihnen, das vorhandene Personal effizient einzusetzen.

• Neutrale und unabhängige Instanz:

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt die Wahrung von Neutralität bei der Beurteilung datenschutzrechtlicher Sachverhalte. Als interner Mitarbeiter ist es schwierig bei der Bewertung der Datenschutzkonformität in keinen Interessenkonflikt verstrickt zu sein aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses.

Ein externer Datenschutzbeauftragter nimmt grundsätzlich eine neutrale Position ein und gewährleistet eine neutrale Beratung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung.

• Nutzung von Fachwissen bei gleichzeitiger Einsparung von Kosten

Art. 37 DS-GVO setzt voraus, dass der Datenschutzbeauftragte das notwendige Fachwissen vor-weisen kann, um als Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben wahrnehmen zu dürfen.

Ein interner Mitarbeiter muss zu Beginn seiner Tätigkeit zeit- und kostenintensive Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren.

Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt ab Beginn der Zusammenarbeit über eine zertifizierte und abrufbare Fachkunde und Kompetenz, verbunden mit umfangreichen Erfahrungen.

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